Wir sind zurück! 28. Mai 2021

Wir können es selbst noch gar nicht so richtig glauben, aber wir können unter bestimmten Voraussetzungen einen großen Teil unserer Kurse wieder anbieten. Wir freuen uns also Sie bald wieder gesund und sicher in unseren Kursen wiederzusehen. Wir werden alles dafür tun, dass Sie sich in unseren Kursen sicher fühlen können!

Nachfolgend erläutern wir Ihnen kurz die Bestimmungen für unterschiedliche Kursangebote. Wir sind von der aktuellen Situation (inzidenzstufe 3) ausgegangen, da sich diese jedoch stetig ändert, bitten wir sie auch das nachfolgende Dokument mit Erläuterung der jeweiligen Inzidenzstufen zu beachten. Mit Ihrer Anmeldung erhalten Sie jedoch auch eine Information darüber, welche Vorgaben für Ihren gebuchten Kurse gelten. Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.


Im Freien:

Vornehmlich werden wir versuchen unsere Veranstaltungen im Freien stattfinden zu lassen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden. Bei Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen muss eine Alltagsmaske getragen werden. Diese Größe wird jedoch bei unseren Veranstaltungen nicht erreicht. Bei Veranstaltungen im Freien ist kein negatives Testergebnis bzw. Impf- oder Genesenennachweis notwendig. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung kontaktlos durchgeführt wird und stets auf den Mindestabstand geachtet wird.

Sonderregelung für Eltern-Kind-Angebote:

Eltern-Kind-Angebote bis zu 30 Personen einschließlich der Begleitpersonen sind erlaubt. Bei Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen müssen alle, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, eine Alltagsmaske tragen. Die einfache Rückverfolgbarkeit (Name, Adresse, Telefonnummer oder Email) ist mit Einverständnis der Teilnehmenden sicherzustellen. Bei Aktivitäten, die nicht kontaktfrei sind, müssen alle über 14-jährige (Teilnehmende, Kursleitung, Referentin) ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder der Nachweis der Genesung vorlegen. Alle unsere Veranstaltungen im Freien werden kontaktlos durchgeführt. Die Abstände sind einzuhalten.


In geschlossenen Räumen:


Anders verhält es sich bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Hier muss ein negatives Testergebnis, ein Impfnachweis oder der Nachweis der Genesung von allen Anwesenden (Teilnehmende, Kursleitung, Referentin) vorgelegt werden. Es muss eine medizinische (OP- oder FFP2-) Maske getragen werden. Die einfache Rückverfolgbarkeit (Name, Adresse, Telefonnummer oder Email) ist mit Einverständnis der Teilnehmenden sicherzustellen. Wird der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sitzplätzen unterschritten, ist die besondere Rückverfolgbarkeit (Sitzplan) sicher zu stellen. Die örtlich abgestimmten Hygienekonzepte und die Lüftungskonzepte sind einzuhalten.

Sonderregelung für Eltern-Kind-Angebote:
An Eltern-Kind-Angeboten dürfen max. 15 Personen einschließlich der Begleitpersonen teilnehmen. Ab 5 Personen in einem Raum müssen alle, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, eine medizinische (OP- oder FFP2-) Maske tragen. Ein negatives Testergebnis, ein Impfnachweis oder der Nachweis der Genesung muss von allen Anwesenden (Teilnehmende, Kursleitung, Referent*in) vorgelegt werden (zu kontrollieren sind Testergebnis und Ausweis). Kinder vor dem Schuleintritt sind von der Testpflicht ausgenommen. Die einfache Rückverfolgbarkeit (Name, Adresse, Telefonnummer oder Email) ist mit Einverständnis der Teilnehmenden sicher zu stellen.

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